Sauberer Strom aus Wasserkraft ohne Aufpreis

 

Strom aus Wasserkraft - watergreen

 

     

    

Die Produkte der Stadtwerke Ettlingen sind ganz Besondere:
Umweltschonender aus Wasserkraft erzeugter Strom.
Privat- als auch Gewerbekunden, die eines unserer Produkte StadtStrom, SchnäppchenStrom, NachtStrom oder UmweltStrom energreen oder Kombinationen daraus gewählt haben, leisten bequem ihren Beitrag für den Klimaschutz. Das beste daran für unsere Kunden: Der watergreen-Strom wird ohne Aufpreis geliefert.
 


              
 
 
Welche Vorteile bietet der Strom aus Wasserkraft?
 
Die Stromproduktion aus Wasserkraft ist besonders umweltfreundlich. Denn der Betrieb eines Wasserkraftwerkes belastet unsere Umwelt in keiner Weise mit klimawirksamen Abgasen wie beispielsweise Kohlendioxid (CO2 ).
 
 
Woher kommt der Wasserkraftstrom?

 

Wir kaufen den umweltfreundlichen Strom aus zertifizierten Wasserkraftwerken mit Herkunftsnachweis. Das bedeutet, dass für jede in diesem Kraftwerken produzierte Megawattstunde Strom ein nummeriertes RECS-Zertifikat (weitere Infos unter: http://www.recs-deutschland.de/) ausgestellt wird. RECS ist die Abkürzung von "Renewable Energy Certificate System" und ist eine internationale Organisation, welche die Förderung von erneuerbaren Energiequellen zum Ziel hat. Die Überwachung der einmaligen Ausgabe der Zertifikate obliegt in Deutschland dem Freiburger Öko-Institut. Die Zertifikate stellen sicher, dass der Ökostrom im europäischen Verbundtransportnetz den konventionellen Strom verdrängt und dass er nicht doppelt verkauft wird.

 


Kommt dann wirklich Wasserkraftstrom aus den Ettlinger Steckdosen?

 

Nur rechnerisch und nicht physikalisch können wir dafür garantieren. Und das geht so: Das europaweite Stromversorgungsnetz kann mit einem Staussee mit etlichen Zu- und Abflüssen verglichen werden. Die Zuflüsse sind Stromproduzenten, die Abflüsse sind die Stromnutzer. Viele Stromproduzenten speisen Strom in das Versorgungsnetz ein und unzählige Verbraucher entnehmen diese Energie. Das zeigt schon, dass keinem Stromnutzer auschließlich Strom eines ganz bestimmten Produzenten garantiert werden kann. Durch den Kauf unseres RECS-Zertifiaktes legen wir jedoch verbindlich die Menge fest, die als Wasserkraftstrom in den "Staussee" eingespeist wird. 

 

Was ist der Unterschied zum Produkt „UmweltStrom energreen“?
 
Sie möchten mehr für die Umwelt tun? Unser Stromprodukt  „UmweltStrom energreen“ erhalten Sie für einen wählbaren Preisaufschlag von einem, zwei, drei oder vier Cent pro Kilowattstunde (netto) Ihres Strombezugs. Sie investieren damit zusätzlich in den Ausbau von regenerativen Stromerzeugungsanlagen in Ettlingen.
 
 

Die Stromkennzeichnung beim UmweltStrom energreen

 

Als UmweltStrom-Kunde investieren Sie mit energreen in die Zukunft. Dennoch finden Sie Ihr energreen-Engagement nicht auf der Stromrechnung - als Anteil an erneuerbaren Energien- ausgewiesen. Lassen Sie sich durch die Stromkennzeichnungspflicht nicht irritieren: Sie zeigt den gegenwärtigen Strom-Mix, der in bereits bestehenden Anlagen produziert wird.
Das liegt daran, dass der UmweltStrom energreen der Stadtwerke auf dem Zuschussmodell basiert. Das bedeutet: Die Stadtwerke Ettlingen nutzen den von Ihnen gezahlten Aufpreis dazu, in neue Anlagen in Ettlingen zu investieren. Dazu haben sich die Stadtwerke mit dem energreen-Modell verpflichtet.
Beim Bezug von UmweltStrom energreen handelt es sich also um eine Investition in den Strom-Mix für die Zukunft. Dass sich Ihr Einsatz auszahlt, werden Sie künftig merken: Bald dürfte der Anteil der erneuerbaren Energien an Ihrem Strom-Mix höher sein als früher. Denn: Je höher der Anteil von erneuerbaren Energien am gesamten Stromangebot, desto geringer ist der Anteil an herkömmlichen Energien.
Neben dem Einfluss auf die künftige Energielandschaft tragen Sie also mit dem Bezug von UmweltStrom energreen dazu bei, dass die regionale Wirtschaft gestärkt wird. Denn der UmweltStrom-Aufpreis wird in Ettlingen investiert und trägt hier zur Wertschöpfung bei.

 


Stromkennzeichnungspflicht nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz

Als Stromversorger sind wir seit dem 15. Dezember 2005 per Gesetz verpflichtet, die Zusammensetzung unseres gelieferten Stroms zu veröffentlichen. Die Aufteilung muss nach den Energiequellen erfolgen - also den Anteilen der nuklearen, der fossilen und der erneuerbaren Energien. Der Energiemix des jeweiligen Stromanbieters wird dabei mit den bundesweiten Durchschnittswerten verglichen. Außerdem sind die bei der Stromproduktion entstandenen Mengen Kohlendioxid und der radioaktive Abfall aufzuführen. 
 
Hier finden Sie die Stromkennzeichnung zum downloaden.

Haben Sie weitere Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 07243/101-02 zur Verfügung.

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