NachtStrom


Zu jeder Verbrauchsstufe des StadtStrom kann zusätzlich NachtStrom gewählt werden. Die Versorgung allein nach der sogenannten Schwachlastregelung ist nicht möglich. Die Nachtstromzeit beträgt täglich 8 Stunden in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr; sie wird von den Stadtwerken Ettlingen nach ihren Belastungsverhältnissen festgelegt und kann von ihnen mit angemessener Vorankündigung geändert werden.
In Netzgebieten anderer Versorger gelten die Nachtstrom-zeiten des jeweiligen Netzbetreibers.

Der Strombezug innerhalb der Nachtstromzeit (auch NT-Wirkarbeit genannt) wird durch einen Zweitarifzähler gemessen und gesondert angezeigt. Die Umschaltung des Zweitarifzählers erfolgt in der Regel durch Rundsteuerung; Schaltuhren werden nicht auf Sommerzeit umgestellt.
Die Umrüstung von Ein- auf Zweitarifzähler muss durch ein zugelassenes Elektroinstallationsunternehmen erfolgen. Die Kosten der Umrüstung sind vom Kunden zu tragen.
Außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Ettlingen wird NachtStrom nicht für den Strombezug von Einrichtungen und Geräten zur Raumheizung angeboten.

Preise
Das Stromentgelt für den NachtStrom wird errechnet aus der NT-Wirkarbeit im Abrechnungsjahr (kWh) multipliziert mit dem Verbrauchspreis innerhalb der Nachstromzeit.

Verbrauchspreis innerhalb der Nachtstromzeit in jeder Verbrauchsgruppe: 

Netto Netto
inkl. Stromsteuer
Brutto (gerundet)
Cent/kWh
11,80 
13,85 
16,48

Grundpreis für einen Zweitarifzähler: 

Netto
Brutto (gerundet)
EUR/Jahr
47,10
56,05

Der Grundpreis für einen Zweitarifzähler ist um 21,10 EUR/Jahr (netto) höher als bei einem Eintarifzähler.

Rentabilität

Die Nachtstromregelung bietet dann einen Vorteil, wenn die innerhalb der Nachtstromzeit bezogenen Kilowattstunden (NT-Wirkarbeit) folgende Werte übersteigen: 

Verbrauchs-gruppen Vorteilsgrenze kWh/Jahr
Kostenvorteil für jede über die Vorteilsgrenze hinaus bezogene Kilowattstunde Cent/kWh (brutto)
mini
104
23,92
medium
310
8,09
premium
398 
6,31 
magnum
400 
6,27 

Datenermittlung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Umstellung auf NachtStrom lohnt, ermitteln Sie Ihren Nachtstromverbrauch, indem Sie Ihren Stromzähler über einen Zeitraum von einer Woche ablesen. Sie können hierzu die nachfolgende Tabelle nutzen.

Rechnen Sie dann die Wochensumme hoch auf ein Jahr (Summe Nachtstromverbrauch x 52 Wochen = Jahresverbrauch Nachtstrom). Der daraus ermittelte Jahresverbrauch in der Nachtstromzeit entspricht näherungsweise Ihrem tatsächlichen Nachtstromverbrauch eines Jahres. Je nachdem wie Ihr Verbrauchsverhalten im Messzeitraum Ihrem tatsächlichen Verbrauchsverhalten in einem Jahr entspricht. 

MO DI MI DO FR SA SO
Zählerstand um 22:00 Uhr              
Zählerstand um 6:00 Uhr
(darauffolgender Tag)
             
Zählerstandsdifferenz =
Nachtstromverbrauch in kWh
             

Summe Nachtstromverbrauch x 52 Wochen/Jahr = Nachtstromverbrauch eines Jahres

Wie geht’s weiter?
Haben Sie sich für NachtStrom entschieden? Dann veranlassen Sie über Ihren Elektroinstallateur den Umbau vom Eintarifzähler auf einen Zweitarifzähler. Der Installateur meldet uns den Zählereinbau und wir werden ab dem Tag des Zählereinbaus Ihren Stromversorgungsvertrag anpassen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter nachfolgender Rufnummer zur Verfügung.

Ansprechpartner
Team Verkaufsabrechnung
Tel. 07243/101 - 02
Fax. 07243/101 - 642
Email: kundenservice@sw-ettlingen.de
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