Gemäß dem Gesetz für Erneuerbare Energien (EEG) können Photovoltaikanlagen zur Stromeinspeisung an das Versorgungsnetz des jeweiligen Verteilnetzbetreibers angeschlossen werden.
Nach Anmeldung der PV-Anlagen bei den Stadtwerken und anschließender technischer Inbetriebnahme durch uns wird die eingespeiste Energie von den Stadtwerken nach den Bestimmungen des EEG vergütet.
- Info zum Einspeisebetrieb EEG
- Einspeisevergütung EEG ab 01.01.2012
- Antrag auf Netzanschluss
- Antrag Aufnahme Einspeisebetrieb EEG
- Antrag Zählerinstallationsvariante EEG
- PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur
Für die Auszahlung der Vergütung nach KWKG für eingespeisten Strom zum Beispiel aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) in unser Stromnetz sind wir ebenfalls zuständig.
Zur Anmeldung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind folgende Formulare wichtig:
- Antrag auf Netzanschluss
- Antrag Aufnahme Einspeisebetrieb KWKG
- Antrag Zählerinstallationsvariante KWKG
- Antrag auf Beratung BHKW
Allgemeine Hinweise:
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007)
- Ergänzungen zu den TAB 2007
- Technische Hinweise für Einspeiser
Ansprechpartnerin:
Netzmanagement
Monika Offermann
Telefon: 07243 101-7651
Fax: 07243 101-628
E-Mail: monika.offermann@sw-ettlingen.de