Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz sind die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu veröffentlichen. Dazu stehen Ihnen die "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" (TAB 2019) und die "Ergänzenden Anschlussbedingungen Niederspannung" zur Verfügung.
Desweiteren gelten die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE AR-N 4100 und VDE AR-N 4105. Grundsätzlich sind Begehren zu Netzanschlüssen schriftlich bei der SWE Netz GmbH zu beantragen und vor dem Bau technisch abzustimmen.
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns bestehenden Rechtsverhältnisse mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung der bestehenden Rechtsverhältnisse (basierend auf den AVBEltV) zu verlangen, sofern das Rechtsverhältnis vor dem 13.07.2005 begründet wurde. Von diesem Verlangen haben wir Gebrauch gemacht. Die Anpassung aller betroffenen Rechtsverhältnisse an die neuen Vorgaben der NAV erfolgte zum 19.01.2007. Für Rechtsverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 begründet wurden und werden, gilt die NAV unmittelbar.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten ab 01. Januar 2010 die „Ergänzenden Bedingungen zur NAV“ sowie das Preisblatt „Baukostenzuschuss Strom“. Die bisherigen Veröffentlichungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Die Verordnungen und Unterlagen finden Sie auf unserer Internetseite oder Sie können diese bei uns anfordern.