Sanierungsfahrplan und
SWE-UmweltGas10
Heizung sorgenfrei sanieren

Wer als Hauseigentümer eine neue Heizung einbaut, muss die Auflagen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllen. Mit Unterstützung unseres Kooperationspartners - der Energieagentur Landkreis Karlsruhe - haben wir dafür eine einfache und bequeme Lösung entwickelt.
Zwei Drittel des gesetzlich geforderten Anteils erneuerbarer Energien werden über die Lieferung von unserem SWE-UmweltGas10 abgedeckt. Das restliche Drittel kann laut Gesetz durch einen individuellen Sanierungsfahrplan ausgeglichen werden.
Ein Energieberater der Agentur kommt zum Kunden nach Hause und untersucht das gesamte Gebäude auf mögliche Schwachstellen. Auf dieser Grundlage erstellt er eine umfassende Analyse sowie den benötigten Sanierungsfahrplan.
Zum 1. Februar 2020 tritt die "Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatungen von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratungen, individueller Sanierungsfahrplan)" in einer überarbeiteten Fassung in Kraft.
Ihre Vorteile:
- Individueller Maßnahmenkatalog zur energetischen Sanierung
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz erfüllt
- Fördermittel der BAFA genutzt*
- Voraussetzung für weitere Fördermittel geschaffen
- Beitrag zum Umweltschutz geleistet
*Gefördert werden Gebäude in Deutschland, die überwiegend dem Wohnen dienen und deren Bauantrag mind. 10 Jahre zurückliegt, vorbehaltlich, dass die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) gestellten Haushaltsmittel ausreichend zur Verfügung stehen.
Förderhöhe
Gebäudegröße | Beratungskosten | BAFA-Zuschuss | Eigenanteil |
---|---|---|---|
1-2 Familienhaus | 1.625 Euro | 1.300 Euro | 325 Euro |
3-10 Familienhaus | 2.125 Euro | 1.700 Euro | 425 Euro |
Zudem gibt es einen Zuschuss von maximal 500 EUR für zusätzliche Erläuterungen eines Energieberatungsberichts bei Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.