EEG
Bericht der Verteilnetzbetreiber:
Teil 5 (Transparenz) Abschnitt 1 (Mitteilungs-und Veröffentlichungspflichten) EEG:
§ 72 (Pflichten des Netzbetreibers) des Erneuerbare Energien Gesetzes vom 21.07.2014, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2016, sieht keine Veröffentlichungspflicht mehr für Netzbetreiber mehr vor. Daher verzichten die SWE Netz GmbH auf die Erstellung des Berichtes ab 2016.