6. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Grundlage dafür ist der Stromzählerstand. Liegt uns kein Zählerstand vor, wird der Verbrauch auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs geschätzt. Bei unterjährigen Preisänderungen wird der Verbrauch vor und nach dem Preisänderungszeitpunkt separat ausgewiesen.
7. Hier wird der aktuelle Jahresverbrauch mit dem Vorjahresverbrauch verglichen.
8. Hier werden die einzelnen Bestandteile zur Ermittlung des Rechnungsbetrags aufgelistet. Bei Preis- oder Vertragsänderungen wird der Abrechnungszeitraum entsprechend aufgeteilt. Der ermittelte Stromverbrauch (in kWh) wird mit dem Verbrauchspreis multipliziert und unter "Nettobetrag" ausgewiesen. Hinzu kommen weitere Bestandteile: Leistungspreis, Verrechnungspreis, Stromsteuer und abschließend die Mehrwertsteuer.