10. Wie sich der Rechnungsbetrag ergibt, erfahren Sie hier: Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Grundlage dafür ist der Stromzählerstand der von Ihnen gemeldet wurde. Liegt uns keine Meldung vor, schätzen wir den Verbrauch auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs. Bei unterjährigen Preisänderungen wird Ihr Verbrauch vor und nach dem Preisänderungszeitpunkt separat ausgewiesen. Ihr Erdgasverbrauch wird in Kubikmetern (m³) gemessen und in kWh abgerechnet. Der Trinkwasserverbrauch wird ebenfalls in m³ gemessen und auch so abgerechnet.
11. Hier können Sie Ihren Jahresverbrauch mit dem Vorjahr vergleichen. Der Verbrauch wird immer zum 31. Dezember hochgerechnet. Sie können also volle Kalenderjahre gegenüberstellen.