CO2-Abgabe
Der Erdgaspreis steigt - dem Klima zuliebe
Um die im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung verschiedenste Maßnahmen getroffen. Eine davon ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das im Dezember 2019 in Kraft getreten ist.
Dieses führte für die Sektoren Verkehr und Gebäude (Wärme) in 2021 ein nationales Emissions-Handelssystem ein. Kommen fossilie Brennstoffe (z. B. Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas) zum Einsatz, muss der Veräußerer entsprechende Emissionszertifikate erwerben, deren Preis das Gesetz vorgibt und die sich wiederum auf die Preise der Brennstoffe auswirken. Das soll einen Anreiz schaffen, den Verbrauch der fossilen Brennstoffe zu verringern oder auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen.
Im Zuge der Energiekrise durch den Angriff Russlands auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Anstieg zunächst verlangsamt. Dies wurde im Dezember 2023 rückgängig gemacht.Der CO2-Preis stieg 2024 – wie vor dem Ukraine-Krieg vorgesehen – von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ab 2025 folgt ein weiterer Anstieg auf 55 Euro pro Tonne. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung.
Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Doch seit dem 1. Januar 2023 gilt: Auch Vermieter werden zur Kasse gebeten. Das ist im Kohlendioxidkostenauftteilungsgesetz (kurz: CO2KostAufG) geregelt.
Im folgenden haben wir haben die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst.
Quelle: ASEW, Köln