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CO2-Abgabe

Der Erdgaspreis steigt - dem Klima zuliebe

Um die im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung verschiedenste Maßnahmen getroffen. Eine davon ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das im Dezember 2019 in Kraft getreten ist.

Dieses führte für die Sektoren Verkehr und Gebäude (Wärme) in 2021 ein nationales Emissions-Handelssystem ein. Kommen fossilie Brennstoffe (z. B. Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas) zum Einsatz, muss der Veräußerer entsprechende Emissionszertifikate erwerben, deren Preis das Gesetz vorgibt und die sich wiederum auf die Preise der Brennstoffe auswirken. Das soll einen Anreiz schaffen, den Verbrauch der fossilen Brennstoffe zu verringern oder auf klimafreundlichere Technologien umzu­steigen.

Im Zuge der Energiekrise durch den Angriff Russ­lands auf die Ukraine hatte die Bundes­regierung den Anstieg zunächst verlang­samt. Dies wurde im Dezember 2023 rück­gängig gemacht.Der CO2-Preis stieg 2024 – wie vor dem Ukraine-Krieg vorgesehen – von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ab 2025 folgt ein weiterer Anstieg auf 55 Euro pro Tonne. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Trans­formations­fonds (KTF) der Bundes­regierung.

Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Doch seit dem 1. Januar 2023 gilt: Auch Vermieter werden zur Kasse gebeten. Das ist im Kohlendioxidkostenauftteilungsgesetz (kurz: CO2KostAufG) geregelt.

Im folgenden haben wir haben die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst.

Tabelle Stufenmodell
Tabelle Stufenmodell

Ab wann und für wen gilt das CO2KostAufG?

Wer teilt die CO2-Kosten auf?

Was passiert, wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht aufteilt?

Wie wird das Gebäude eingestuft?

Können die Stadtwerke die CO2-Kostenaufteilung vornehmen?

Muss das Gebäude jedes Jahr neu eingestuft werden?

Kann es im Falle von Etagenheizungen sein, dass im gleichen Gebäude Wohnungen innerhalb des Stufenmodells unterschiedlich eingestuft werden?

Wo finde ich die Daten zu den CO2-Emissionen und den CO2-Kosten?

Warum weichen die Informationen für die CO2-Kostenaufteilung von den sonstigen Daten der Abrechnung ab?

Welche Fristen gelten bei der CO2-Kostenaufteilung?

Was ist mit der Bereitstellung von Warmwasser?

Fallen auch für einen Gasherd CO2-Kosten an, die aufgeteilt werden können?

Fallen auch CO2-Kosten an, wenn Wärmepumpen oder andere elektrische Heizungen genutzt werden?

Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

Quelle: ASEW, Köln

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