SWE-NachtStrom für Ettlingen
SWE-NachtStrom ist Ökostrom aus Wasserkraft!
Bei der Erzeugung entstehen keine klimaschädlichen CO2-Emissionen. Die Vorteile unseres Ökostromangebots werden durch das Zertifikat des TÜV Nord CERT GmbH bestätigt.
NachtStrom ist günstig für alle Haushalte, die Geräte mit hohem Stromverbrauch (z. B. Wäschetrockner) in der Schwachlastzeit betreiben können. Die Stromversorgung ausschließlich nach der sogenannten Schwachlastregelung ist nicht möglich. Die Schwachlastzeit bietet täglich zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr (bzw. in der Schwachlastzeit des jeweiligen Netzbetreibers) einen reduzierten Verbrauchspreis.
Der in der Schwachlastzeit anfallende Stromverbrauch muss gesondert erfasst werden. Dazu ist der Einbau eines Zweitarifzählers notwendig..
Zu jeder Verbrauchsgruppe des StadtStrom kann zusätzlich NachtStrom gewählt werden*.
Der Vertrag besteht so lange, bis er von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt wird.
Bitte beachten Sie: Wir berechnen 11 monatliche Abschlagszahlungen!
Verbrauchsstufen | Preisbestandteile | Netto | Brutto** | |
---|---|---|---|---|
Stufe 1 (bis 1.500 kWh) |
Verbrauchspreis 6-22 Uhr Verbrauchspreis 22-6 Uhr |
Cent/kWh | 33,28* 26,36* |
39,60 31,37 |
Grundpreis (für Zweitarifzähler) | €/Jahr | 92,44 | 110,00 | |
Stufe 2 (ab 1.501 kWh) |
Verbrauchspreis 6-22 Uhr Verbrauchspreis 22-6 Uhr |
Cent/kWh | 31,60* 26,36* |
37,60 31,37 |
Grundpreis (für Zweitarifzähler) | €/Jahr | 117,65 | 140,00 |
Die oben genannten Preise gelten ab 1. März 2024 und ersetzen die bisherigen Preise vom 1. Januar 2024.
Wie geht's weiter?
Haben Sie sich für NachtStrom entschieden? Dann veranlassen Sie über Ihren Elektroinstallateur den Umbau vom Eintarifzähler auf einen Zweitarifzähler. Der Installateur meldet uns den Zählereinbau und wir werden ab dem Tag des Zählereinbaus Ihren Stromversorgungsvertrag anpassen.
Vertragslaufzeit/Kündigung
Der Vertrag tritt zum nächsten Monatsersten bzw. zum nächstmöglichen vom Netzbetreiber / vorherigen Lieferanten bestätigtem Termin in Kraft und läuft für eine unbestimmte Zeit.
Der Vertrag besteht so lange, bis er von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt wird.
*Die oben genannten Netto-Verbrauchspreise beinhalten die Steuern, Entgelte und Abgaben (für Zweitarifzähler).
**Die oben genannten Bruttopreise (gerundet) beinhalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19%).