Mehr Infos zum Strom
Stromkennzeichnung (Stromherkunft)
Das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42 vom 7. Juli 2005) verpflichtet die Energieversorger zur Stromkennzeichnung. Die Grafik zeigt, aus welchen Quellen der Strom stammt, den Sie von den Stadtwerken Ettlingen beziehen. Diese Information ist auch Bestandteil Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Der Energiemix des jeweiligen Stromanbieters wird dabei mit den bundesweiten Durchschnittswerten verglichen. Außerdem sind die bei der Stromproduktion entstandenen Mengen Kohlendioxid (CO2) und der radioaktive Abfall aufzuführen.
Bei den Stadtwerken Ettlingen fallen diese Anteile weg, weil der Strom für alle Privat- und Gewerbekunden zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Stromumlagen
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Steuern, Entgelte, Abgaben
Die tabellarische Darstellungen der einzelnen Preisbestandteile nach § 2 Abs. 3 Strom GVV sind für Eintarifzähler und Zweitarifzähler hinterlegt. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Homepage www.netztransparenz.de.
Preisgarantie Sondertarife
Wir gewähren eine Preisgarantie bis zum Ende der Erstvertragslaufzeit (31.12.2024). Die Preisgarantie gilt für den Preis pro Kilowattstunde ohne Steueranteile. Änderungen der Stromsteuer und der Mehrwertsteuer werden an die Stromkunden weiterberechnet.